Allgemeine Geschäftsbedingungen der Burgerschmied GmbH. Stand 1.1.2020
1. Geltungsbereich
Allen Lieferungen und Leistungen der Burgerschmied GmbH, Inhaberin Tatjana Schäfer (im Folgenden auch: „Burgerschmied GmbH“) liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, soweit nicht einzelvertraglich etwas von diesen AGB Abweichendes vereinbart wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden (auch durch unsere Auftragsannahme) nicht Vertragsinhalt.
2. Angebot und Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote sind freibleibend. Soweit nicht einzelvertraglich anders vereinbart, halten wir uns an unser Angebot für einen Zeitraum von 7 Tagen nach dem Datum der Angebotsabgabe gebunden. Aussagen und Angebote sowie Zusicherungen unserer Angestellten werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Mangels besonderer Vereinbarung kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungsausführung durch uns zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; gleiches gilt für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
3. Auslieferung und Lieferverzögerung
3.1 Die Auslieferung erfolgt von an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt unter Berücksichtigung gesetzlicher, behördlicher und sonstiger anwendbarer Vorschriften.
3.2 Für Lieferverzögerungen haftet die Burgerschmied GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, und insbesondere nicht in Fällen höherer Gewalt.
4. Besonderheiten am Lieferort und Stromanforderung
4.1 Über Besonderheiten bezüglich des Lieferorts (beispielsweise Baustellen, lange Wege, Treppen über mehrere Etagen, zu schmale Einfahrten (schmaler als 2,70m), Gefälle ab 5%, nicht funktionierende Fahrstühle etc.) hat der Kunde Burgerschmied GmbH spätestens bei der Bestellung zu informieren Dies gilt insbesondere für die nötigen Voraussetzungen, um die bestellten Anhänger aufzustellen und zu betreiben. Der Lieferort muss 48 Std. vor und nach der Veranstaltung für die Mitarbeiter der Burgerschmied GmbH erreichbar sein, um die Fahrzeuge aufzustellen und abzuholen. Die Maße der Trucks sind unter https://burger-schmied.de nachzulesen.
4.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass unsere Anhänger jeweils an eine abgesicherte CEE-Starkstromleitung mit intaktem Nullleiter in maximal 25 Metern Entfernung vom Aufstellort angeschlossen werden können. Hierfür wird eine Leitung mit CEE 380V/16A 10,5KW, sowie eine zu-und Abwasserleitung mit GK-Kupplung ½ Zoll benötigt. Der Kunde muss den Mitarbeitern der Burgerschmied GmbH ein WC und einen Trinkwasseranschluss zur Verfügung stellen. Kann der Kunde dies nicht sicherstellen, und kann aus diesem Grunde der Stand nicht oder später betrieben werden, kann der Kunde hieraus keine Rechte herleiten. Der Kunde haftet der Burgerschmied GmbH für Schäden die daraus entstehen, dass diese Anforderungen nicht eingehalten werden.
4.3 Bei Nichtbeachtung der vorstehend genannten Anforderungen durch den Kunden ist es Burgerschmied GmbH gestattet, die geschuldete Leistung angemessen anzupassen. Ist dies nicht ohne Gefährdung des Vertragszwecks oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, ist Burgerschmied GmbH berechtigt, die geschuldete Leistung zu verweigern, ohne dass dadurch der Vergütungsanspruch entfiele. Burgerschmied GmbH hat sich aber ersparte Aufwendungen und einen tatsächlich anderweitig erwirtschafteten Gewinn anrechnen zu lassen, gleichfalls einen solchen, den Burgerschmied GmbH schuldhaft zu erwirtschaften unterlässt.
5. Versicherung und Leihware
5.1 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von Burgerschmied GmbH in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, insbesondere die Foodtrucks, gegen mögliche Gefahren versichert sind. Auf Verlangen hat der Kunde Burgerschmied GmbH den Abschluss ausreichender Versicherungen nachzuweisen.
5.2 Die Lieferung von Speisen und Getränken erfolgt gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von durch Burgerschmied GmbH geliehenen Materials und Geräten (zum Beispiel Gläser, Geschirr etc., im Folgenden „Leihwaren“). Ab Übergabe der Leihware an den Kunden bis zur Rücknahme durch Burgerschmied GmbH trägt der Kunde die Gefahr für Verschlechterung oder Untergang. Die Rücknahme von Leihware durch Burgerschmied GmbH erfolgt unter Vorbehalt. Die exakten Bruch- und Fehlmengen werden von Burgerschmied GmbH unverzüglich nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt. Derartige Bruch – und Fehlmengen berechnet Burgerschmied GmbH dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der so berechnete Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen ist.
6. Rechnungen und Zahlung
6.1 Mangels abweichender Vereinbarung sind 50% der Rechnungssumme zur verbindlichen Buchung des Angebots fällig, die verbleibenden 50% spätestes 5 Tage nach Beendigung der Veranstaltung
6.2 Bei Verzug mit fälligen Zahlungen wird der jeweilige gesetzliche Verzugszins berechnet.
6.3 Reisekosten, Spesen, sowie Leistungen Dritter (insbesondere Aufwendungen und Auslagen) berechnen wir nach Aufwand.
6.4 GEMA-und sonstige Gebühren, Kosten für Energie, Wasser, Abwasser oder für ordnungs- bzw. (feuer-)polizeiliche Maßnahmen etc. trägt der Kunde.
7. Rücktritt/Stornierung/Höhere Gewalt
7.1 Wird die Veranstaltung wegen außergewöhnlicher Umstände, die nicht von Burgerschmied GmbH zu vertreten sind, insbesondere infolge höherer Gewalt, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, sind beide Parteien berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall bleibt der Anspruch von Burgerschmied GmbH auf die volle Gegenleistung bestehen. Die Leistungspflicht von Burgerschmied GmbH entfällt. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere von bei Dritten gebuchter Fremdleistungen (Hotels, Räumlichkeiten etc.) und die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt Burgerschmied GmbH unbenommen. Der Kunde trägt insbesondere das Wetterrisiko bei Open-Air-Veranstaltungen.
7.2 Gleiches hinsichtlich des Anspruchs von Burgerschmied GmbH gilt für den Fall, dass der Kunde den Vertrag storniert, von ihm zurücktritt, oder anderweitig von der Vertragserfüllung durch Burgerschmied GmbH Abstand nimmt. Dies gilt nicht, wenn die Stornierung/der Rücktritt etc. des Kunden auf Gründen beruht, die Burgerschmied GmbH zu vertreten hat.
7.3 Bis 60 Tage vor der geplanten Veranstaltung zahlt Burgerschmied GmbH den vollen bzw. angezahlten Betrag zurück. Bis 30 Tage vor Veranstaltung 50% und bis 7 Tage vor Veranstaltung 25%. Im Falle einer kurzfristigeren Absage ist der volle Rechnungsbetrag vom Kunden zu zahlen.
7.4 In allen in dieser Ziffer genannten Fällen muss Burgerschmied GmbH sich allerdings dasjenige anrechnen lassen, was Burgerschmied GmbH an Aufwendungen erspart, oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
8. Lieferung und Gewährleistung
Burgerschmied GmbH trägt dafür Sorge, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und entsprechend etwaig anwendbarer Vorschriften zum Kunden transportiert werden. Ist der Kunde kein Verbraucher, so kann Burgerschmied GmbH bei nachgewiesenen Mängeln nach eigener Wahl nachbessern oder kostenlosen Ersatz liefern. Geringfügige Leistungsänderungen, die den Vertragszweck nicht gefährden, berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung etwaiger Minderungs- oder anderweitiger Ansprüche. Ist es Burgerschmied GmbH wegen eines Defektes des gebuchten Trucks oder wegen vergleichbarer Leistungsstörung nicht möglich, den vom Kunden bestellten Truck zur Verfügung zu stellen, so ist Burgerschmied GmbH berechtigt, einen Ersatztruck stellen, wenn und soweit das dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Belange zumutbar ist. Aus diesem Umstand kann der Kunde keine Ansprüche herleiten.
9. Haftung
9.1 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Burgerschmied GmbH – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit eigener Organe oder leitender Angestellter,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) bei Mängeln, die Burgerschmied GmbH arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit Burgerschmied GmbH garantiert hat.
9.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Burgerschmied GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind – soweit nicht anders einzelvertraglich vereinbart – solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
9.3 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht
10.1 Erfüllungsort für die Leistungen vom Burgerschmied GmbH und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ist 31785 Hameln, soweit der Kunde kein Verbraucher ist. Burgerschmied GmbH kann den Kunden auch an dem für ihn zuständigen Gerichtsstand verklagen.
10.2 Dieser Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.